Teilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Kitesurf-, Wingsurfkurs (im Folgenden allgemein „Wassersport“ genannt) ohne Gefahr für sich und andere auszuüben.
Voraussetzung für die Teilnahme an allen Wassersportkursen und Voraussetzung für die Miete von Wassersportausrüstung ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Es wird angeraten, eine private Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschließen, welche eventuelle Schäden im Wassersportbereich abdeckt.
Die Anmeldung zu den Wassersportkursen bedarf der Schriftform. Gleiches gilt für den Abschluss des Mietvertrages. Neben der schriftlichen Anmeldung erfolgt diese in Regel durch Zahlung der kompletten Kursgebühr.
Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter(s) zu unterzeichnen.
Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Tritt der Teilnehmer vor Kursbeginn vom Vertrag zurück, sind (in Abweichung zu § 346 Abs. 1 BGB) als Schadensersatz für die von KiteandBike getätigten Aufwendungen sowie entgangen Gewinn (unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen) die folgenden Beiträge fällig, sofern ein Ersatzteilnehmer/Mieter nicht gestellt wird:
Stornierung bis 1 Monat vor Kursbeginn: 20% pro gebuchtem Teilnehmer
Stornierung innerhalb von 4 Wochen vor Kurstermin: 30% des Gesamtpreises.
Stornierung innerhalb einer Woche vor Kurstermin: 50% des Gesamtpreises.
Stornierung innerhalb von 2 Tagen vor Kurstermin: 100% des Gesamtpreises.
Um einen etwaigen Verlust der Kursgebühren durch eine Absage der Teilnahme auf Grund von Krankheit, Unfall oder Ähnlichem zu vermeiden, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
KITEANDBIKE behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrage zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl des jeweiligen Wassersportkurses nicht erreicht wird, der Kurs auf Grund von Erkrankung der Lehrkraft oder widrigen Wind- und Wetterbedingungen ausfallen muss. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung der Wassersportausrüstung durch Kollisionen oder Vandalismus. Bereits gebuchte Kurse können in diesem Fall entweder auf einen anderen Termin umgebucht werden oder als Gutschein gelten gemacht werden. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Teilnehmer, die einen Kurs nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Anspruch auf Rückzahlung von Kursgebühren besteht in diesem Falle nicht.
Sollten auf Grund von Wind- und Wetterbedingungen, welche von KITEANDBIKE nicht beeinflußt werden können, Kursleistungen zu einem gebuchten Termin nicht wie geplant durchführbar sein, werden dem Teilnehmer eventuell noch nicht erbrachte Kurszeiten gutgeschrieben und können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Auf Wunsch erfolgt für noch nicht erbrachte Kurszeiten eine anteilige Auszahlung der Kursgebühr, abzüglich einer Entschädigung von 30% für bereits entstandene Kosten.
Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Wassersportausrüstung bzw. Motorrad wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Mieter verpflichtet, die ihm überlassene Ausrüstung vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/ Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen.
Falls die Betriebsbereitschaft der Wassersportausrüstung bzw. Motorrad durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Mieters.
KITEANDBIKE ist als Vermieter berechtigt, die Übergabe der Wassersportausrüstung zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt oder die Wind- und Wetterbedingungen vom Vermieter als ungeeignet oder gefährlich eingeschätzt werden. Sofern sich erst nach Übergabe eine mangelnde Qualifikation (Fehlen der VDWS-Kitesurflizenz, mangelnde Beherrschung des Kites, SUP-Boards oder Wingfoil, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Mieters hinsichtlich der sicheren Nutzung der Wassersportausrüstung offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten.
Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar. Der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Im übrigen haftet der Mieter dem Vermieter für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Der Mieter hat auch für ein Verschulden seiner Mitnutzer einzustehen.
Bei Beginn der Mietperiode kann der Vermieter vom Mieter die Hinterlegung einer Kaution in bar verlangen. Der Vermieter ist im Schadenfalle berechtigt, aus dieser Kaution die Kosten für die Abwicklung mit der Versicherungsgesellschaft sowie für Schäden und Verluste, die durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sowie nicht durch den gewöhnlichen Gebrauch (Abnutzung) entstanden sind, zu entnehmen.
Die hinterlegte Kaution ist unverzüglich nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Rückgabe, des Zustandes der Wassersportausrüstung und der sonstigen Ausrüstungsgegenstände zur Rückzahlung fällig.
Die Miet Motorräder sind in einem technisch einwandfreien Zustand. Der Mieter hat sich durch eine kurze Probefahrt Vorort davon zu überzeugen! Fahrradrückgabe ist täglich vor Geschäftsschluss (17:00 Uhr MEZ) danach wird eine weitere Tagesmiete fällig (oder nach Absprache). Bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt keine Erstattung des Mietpreises! Haftung bei Unfällen wird nicht übernommen. Für verursachte Schäden haftet der Mieter! Die Fahrräder dürfen nicht am Strand und nicht im Seewasser gefahren werden. Der Mieter hat das Fahrrad in dem selben Zustand zurückzubringen, in dem er es übernommen hat. Der Vermieter ist berechtigt eine Sicherheitsleistung / Kaution zu fordern.